Kostenübernahme

Gesetzliche Krankenversicherungen (GKV)

Behandlungskosten, die Ihnen durch Heilpraktiker für Psychotherapie entstehen, werden in der Regel nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Es besteht jedoch teilweise die Möglichkeit die Kosten für eine Therapie bei einem Heilpraktiker für Psychotherapie im Rahmen der Steuererklärung als außergewöhnliche Belastung geltend zu machen. Hierzu informieren Sie sich bitte vorab bei Ihrem Steuerberater oder Ihrem zuständigen Finanzamt.

 

Mögliche Kostenerstattung bei Unterversorgung

Wenn Sie keinen freien Kassentherapieplatz in zumutbarer Wartezeit, das heißt innerhalb von drei Monaten, und in zumutbarer Entfernung zu Ihrem Wohnort finden, ist die Gesetzliche Kasse verpflichtet, Ihnen einen Therapieplatz zur Verfügung zu stellen, auch wenn dieser nicht zur kassenärztlichen Versorgung gehört. Als Patient haben Sie einen Rechtsanspruch auf Kostenerstattung (§13 Abs. 3 SGB V).

 

Wenn Sie keinen von der Kasse zugelassenen Therapieplatz gefunden haben, können Sie, vor Beginn einer Therapie bei mir, einen Antrag auf Kostenübernahme bei Ihrer Krankenkasse stellen. Beachten Sie, dass die Therapie erst nach Bewilligung ihres Antrags von der Krankenkasse beginnen kann. Nachdem die Krankenkasse ihren Antrag bewilligt hat, erhalten Sie von mir eine Rechnung, die Sie dann bei Ihrer Krankenkasse zur Erstattung einreichen. Die Krankenkasse erstattet den Rechnungsbetrag ganz oder teilweise in Abhängigkeit von ihren Gebührensätzen und dem tatsächlichen Honorar.

 

Wenn Sie also

  • bis zu 5 kassenärztlich zugelassene Therapeuten angerufen oder angeschrieben haben und diese in den nächsten 3 Monaten keinen freien Kassentherapieplatz anbieten können
  • und Sie dies Ihrer Krankenkasse formlos schriftlich nachweisen (z.B. eine Telefonnotiz über das Ergebnis des Anrufes bei einem Kassentherapeut oder über eine E-Mail) und des Weiteren
  • eine Diagnose vorliegt, die eine ambulante Psychotherapie dringend notwendig macht (z.B. von ihrem Hausarzt diagnostiziert und ausgestellt)

besteht die Möglichkeit, dass Ihre Krankenkasse die Behandlungskosten für eine ambulante Psychotherapie voll oder anteilig übernimmt.

 

Private Krankenversicherungen (PKV)

Die Kostenübernahme durch private Krankenkassen für Heilpraktikerleistungen erfolgt nach den Richtlinien der verschiedenen privaten Krankenversicherungen. Häufig werden anteilig die Kosten für eine Psychotherapie übernommen, wenn diese von einem Heilpraktiker für Psychotherapie durchgeführt wird. Als Mitglied einer privaten Krankenversicherung bekommen Sie teilweise auch ohne direktes Vorliegen einer psychischen Erkrankung die Kosten erstattet. Bitte informieren Sie sich vor Beginn der Therapie nach den individuellen Richtlinien Ihrer Krankenkasse zur Kostenübernahme.

Abrechnungsgrundlage ist die Gebührenordnung für Heilpraktiker.

 

Heilpraktiker-Zusatzversicherung

Eine weitere Möglichkeit der Kostenerstattung ist der Abschluss einer Zusatzversicherung. Achten Sie beim Abschluss bitte darauf, welche Leistungen erstattet werden und ob die Leistungen auch sofort beglichen werden. Bei manchen Versicherungen gibt es Wartezeiten bis zu einem halben Jahr. Überprüfen Sie, ob die Kosten vollständig übernommen werden.